Der Garten wird aus Altersgründen abgegeben
Der jetzige Pächter übergibt das Inventar und Gartengeräte.
Steinlaube 24 Quadratmeter.
Wertermittlung: 2599€
Zur Übergabe verpflichtet sich der Neupächter das zweite Gebäude innerhalb eines Jahres abzutragen (letztes Bild) und auf 1/3 der Fläche den Gemüseanbau durchzuführen.
Besonderheiten:
- unentgeltliches Brauchwasser (Entnahme aus dem Poisenbach) liegt über Leitungssystem an allen Gärten an
- unentgeltliche zentrale Entnahmestelle für Trinkwasser (am Vereinshaus)
- Strom liegt an
Wichtig für die Übernahme eines Gartens
Ein Kleingarten ist kein Wochenendgrundstück.
Info für zukünftige Mitglieder
Für Obst- und Gemüseanbau ist mindestens ein Drittel der Gartenfläche vorzusehen.
Die Gartenlaube darf nicht zum dauerhaften Wohnen genutzt werden.
Die Gartenlaube darf mit überdachtem Freisitz maximal 24 m² betragen.
Jeder Pächter leistet 4 Stunden gemeinnützige Arbeit pro Jahr.
Wir sind ein Verein!!
Ein Verkauf durch den Pächter ist nur mit Zustimmung des Vorstandes möglich. Dieser entscheidet über den Abschluss eines Pachtvertrages, erst danach wird der Kaufvertrag abgeschlossen und ist
nur mit Unterschrift des Vorstandes gültig.
Wenn ihr Interesse geweckt ist, melden sie sich bitte auf diese Anzeige inkl. Telefonnummer welche ich den den aktuellen Pächter weitergebe.
Bei Interesse, bitte im Kontaktformular, Ihre Daten und die Gartennummer angeben.
https://www.kleingarten-freital.de/kontakt/
Besonderheiten:
- unentgeltliches Brauchwasser
(Entnahme aus dem Poisenbach) liegt über Leitungssystem an allen Gärten an
- unentgeltliche zentrale
Entnahmestelle für Trinkwasser (am Vereinshaus)
- Strom liegt an
Wichtig für die Übernahme
eines Gartens
Ein Kleingarten ist kein Wochenendgrundstück.
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Für Obst- und Gemüseanbau ist mindestens ein Drittel der Gartenfläche vorzusehen.
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Die Gartenlaube darf nicht zum dauerhaften Wohnen genutzt werden.
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Die Gartenlaube darf mit überdachtem Freisitz maximal 24 m² betragen.
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Jeder Pächter leistet 4 Stunden gemeinnützige Arbeit pro Jahr.
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Wir sind ein Verein!!
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Ein Verkauf durch den Pächter ist nur mit Zustimmung des Vorstandes möglich. Dieser entscheidet über den Abschluss eines Pachtvertrages, erst danach wird der Kaufvertrag abgeschlossen
und ist nur mit Unterschrift des Vorstandes gültig.